BelegePılot

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. September 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software BelegePilot zwischen

Novum Immobilien GmbH
Karl-Heine-Straße 99
04229 Leipzig
Deutschland

(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden BelegePilot als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Die Software unterstützt die kaufmännische Verwaltung von Immobilien, insbesondere Belegverwaltung, Betriebs- und Hausgeldabrechnung, Forderungs- und Mahnwesen sowie Zahlungsverkehr.

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder auf unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt.

(3) Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Software erzeugt Vorschläge, Berechnungen und Dokumente auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen Daten. Sie ersetzt weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Die inhaltliche Prüfung und Freigabe aller Abrechnungen, Erklärungen und Schreiben obliegt dem Kunden.

(4) Automatische Erkennung. Die Software liest Belege und Verträge maschinell aus. Die Ergebnisse sind Vorschläge und können fehlerhaft sein. Sie sind vor der Verwendung durch den Kunden zu prüfen und zu bestätigen.

§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Freischaltung

(1) Die Registrierung ist ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande.

(2) Der Anbieter kann eine unentgeltliche Testphase gewähren. Sie endet automatisch; eine Verpflichtung zur Fortsetzung besteht nicht. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Datenerhalt.

(3) Der Anbieter behält sich vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der im System verwalteten Einheiten und den gebuchten Modulen gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Preis je Einheit sinkt mit steigender Anzahl; es gilt ein monatlicher Mindestpreis von 29 € netto.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Bei Wahl der jährlichen Zahlweise werden 2 Monate nicht berechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig.

(4) Erhöht sich die Anzahl der verwalteten Einheiten, wird die Vergütung ab dem folgenden Abrechnungszeitraum entsprechend angepasst.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.

(6) Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 5 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt zum Internet.

(2) Nicht als Ausfall gelten: angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere beim Hosting-Anbieter, bei Banken oder Telekommunikationsnetzen) sowie Fälle höherer Gewalt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er benachrichtigt den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung. Der Anbieter empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Anmeldung.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Daten Dritter — insbesondere von Mietern und Eigentümern — berechtigt ist.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch ihn beruhen.

(4) Die Software darf nicht dazu genutzt werden, rechtswidrige Inhalte zu speichern oder zu verbreiten oder die Betriebssicherheit zu gefährden.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software.

(2) Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder Vervielfältigung der Software über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus ist unzulässig. § 69e UrhG bleibt unberührt.

(3) An den eingestellten Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Er ist berechtigt, Daten in anonymisierter, nicht auf den Kunden rückführbarer Form zur Verbesserung des Dienstes auszuwerten.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB im Konfliktfall vor.

(2) Verantwortlicher für die Verwaltungsdaten ist der Kunde. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 9 Datensicherung, Export und Datenrückgabe

(1) Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen durch. Sie dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden.

(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit in gängigen Formaten exportieren.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Mängel sind unverzüglich in nachvollziehbarer Form anzuzeigen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Abrechnungen, Erklärungen und Schreiben, die auf vom Kunden eingegebenen oder maschinell vorgeschlagenen und vom Kunden freigegebenen Daten beruhen (§ 2 Abs. 3 und 4).

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Zahlweise kann er mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, bei jährlicher Zahlweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB wurden als fachlich fundierte Vorlage für ein B2B-SaaS-Angebot erstellt und auf das tatsächliche Preismodell (Abrechnung je verwalteter Einheit, Mindestpreis, Jahresvorteil) abgestimmt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Vor dem Produktivbetrieb sollten sie anwaltlich geprüft werden — insbesondere die Klauseln zu Haftung, Preisanpassung und Änderungsvorbehalt, die einer AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB standhalten müssen.